Mittwoch, 12. März 2025

„Goldenes Visum“ für ausländische Investoren in Russland - Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Russland gegen Investitionen in Immobilien und juristische Personen

Das russische Gesetz über die vereinfachte Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis durch Ausländer gegen Investitionen in Russland gilt für ausländische Staatsbürger sowie deren Familienangehörige (Ehepartner, Kinder, Ehegatten der Kinder, Eltern, Ehegatten der Eltern, Großeltern, Enkelkinder) und umgeht die Phase der Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, wenn sie in Russland Investitionen tätigen. Normalerweise dauert die Erlangung einer russischen Aufenthaltserlaubnis eineinhalb Jahre, mit dem „Goldenen Visum“ können Sie den Prozess jedoch auf sechs Monate verkürzen.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis können Sie sich frei im Land bewegen, Russland frei verlassen und zurückkehren sowie soziale Dienste in Anspruch nehmen. Der Status ist unbefristet, bedarf jedoch einer jährlichen Bestätigung.

Bei der Beantragung eines „Goldenen Visums“ für Russland müssen Sie eine Reihe gesetzlich festgelegter Kriterien erfüllen:

·        Kauf von Immobilien in Russland für beliebige Zwecke in der Bauphase oder innerhalb von zwei Jahren nach der Inbetriebnahme mit einem Gesamtkatasterwert (Grundbuchwert) von 25 Millionen Rubel. (in Moskau - ab 50 Millionen Rubel, im Fernen Osten - ab 20 Millionen Rubel). Die Immobilie muss frei von Belastungen sein, die Eigentumsdauer durch Ausländer beträgt ein Jahr ununterbrochen vor der Antragstellung. 

     Hinweis zur Preis der Immobilien in Moskau: Eine neugebaute 3 Zimmer-Wohnung in Umgebung von Moskau kostet ca. 20 - 25 Millionen Rubel.

·        Gründung einer juristischen Person, z.B. eine russische GmbH (OOO), die mindestens zwei Jahre in Russland tätig sein und jährlich Steuern und Gebühren in Höhe von 4 Millionen Rubel zahlen muss.

·        Investition innerhalb von drei Jahren vor Einreichung eines Antrags auf eine Aufenthaltserlaubnis in Russland von mindestens 15 Millionen Rubel. In gesellschaftlich bedeutsame regionale Projekte oder Investitionen von 30 Millionen Rubel, an ein bestehendes russisches Unternehmen (es muss seit mindestens drei Jahren tätig sein und im Jahr vor der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis Steuern und Abgaben in Höhe von mindestens 6 Millionen Rubel gezahlt haben).

Aleksej Dorochov - Ihr Anwalt für Russland

Dienstag, 11. März 2025

Vorkaufsrecht in russischer GmbH

Die russische Regierung plant, die Regeln für die Anwendung des Vorkaufsrechts der GmbH-Gesellschafter zum Erwerb von Anteilen am Stammkapital der russischen GmbH zu vereinfachen.

Dem Entwurf zufolge darf die Bestimmung über das Vorkaufsrecht von Gesellschafter zum Erwerb von Anteilen anderer Gesellschafter nicht angewendet werden. Dazu müssen mit Zustimmung aller Beteiligten entsprechende Änderungen an der Satzung des Unternehmens vorgenommen werden.

Nach Ansicht des russischen Gesetzgebers wird Flexibilität bei der Verwaltung des russischen Unternehmens bieten und auch zur Individualisierung der rechtlichen Regelung der Unternehmensbeziehungen auf der Grundlage der spezifischen Bedürfnisse ihrer Gesellschafter beitragen.


Aleksej Dorochov - Ihr Anwalt für russisches Gesellschaftsrecht

Freitag, 1. September 2017

Neue Fristen bei der freiwilligen Auflösung der GmbH in Russland

Für Gesellschafter einer russischen GmbH (OOO) werden die Fristen für eine freiwillige Auflösung der GmbH begrenzt (Änderungsgesetz vom 28.12.16 ist am 1.09.17 in Kraft getreten)


Die neue Regelung sieht eine Frist von einem Jahr für die freiwillige Auflösung vor. Die Gesellschafter oder ein Organ der Gesellschaft, das eine Entscheidung über die Auflösung der Gesellschaft beschlossen hat, bestimmen eine Auflösungsfrist in diesen Rahmen. Eine Verlängerung der Frist ist nur gerichtlich möglich und nicht länger als für sechs Monate. 

Dienstag, 22. Dezember 2015

Backgroundcheck in Russland-Juristische Person


Besser Vorsicht als Nachsicht!

Wir überprüfen für Sie ein Unternehmen in Russland
vertraulich und  gründlich 


Folgende Informationen über: 

  • Rechtsform des Unternehmens 
  • Satzung
  • staatlich registriertes Anlagevermögen des Unternehmens (Immobilien, Autos usw.)
  • Handelsregisterauszug und laufende Änderungen 
  • Überprüfung der juristischen Adresse
  • Überprüfung der tatsächlichen Adresse
  • Zuständige Finanzbehörde für das Unternehmen 
  • Jahresabschlüsse und sonstige Bilanzen, die der Finanzbehörde erklärt wurden
  • Informationen über 
  • Gründer des Unternehmens 
  • alle Gesellschafter, Aktionäre  
  • Standort: Büros, Produktionsstätte, Grundstücke, Lagerhallen 
  • Bankkonten des Unternehmens
  • laufende und vergangene Betriebsprüfungen 
  • Genehmigungen und Lizenzen des Unternehmens 
  • Geschäftsführer des Unternehmens (Personaldaten, Familienverhältnisse und Geschäftsverbindungen)
  • Mitarbeiter in der Schlüsselpositionen 
  • Mitarbeiterzahl des Unternehmens 
  • Handelspartner, Lieferanten 
  • Business-Image des Unternehmens auf dem russischen Markt
    • gegenwärtige und vergangene Streitigkeiten mit Konkurrenz oder Geschäftspartner bzw. Lieferanten
    • ernsthafte Vertragsverletzungen bei der Erfüllung der Verträge 
    • laufende Gerichtsverfahren und Urteile gegen das Unternehmen in der ersten Instanz und Berufung
................

Mittwoch, 23. September 2015

Überprüfung der Personen in Russland



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Freitag, 8. Mai 2015

Arbeitserlaubnis in Russland für hochqualifizierte Mitarbeiter - Anforderungen an die Qualifikation


In der Verordnung Nr. 424 vom 30.04.2015 hat die Bundesregierung Russlands die Anforderungen an die Qualifikation eines nach Russland abgesandten ausländischen Mitarbeiters einer ausländischen Filiale oder Tochtergesellschaft bestimmt (hochqualifizierter Spezialist).  

Nach Art. 13.5 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 des russischen Ausländergesetzes wird einem ausländischen hochqualifizierten Spezialisten eine Arbeitserlaubnis erteilt, wenn  
- er mindestens ein Jahr bei dem Unternehmen beschäftigt ist;
- sein Gehalt in Russland voraussichtlich mindestens 2 Millionen Rubel (ca. 35 000 Euro; Stand Mai 2015) im Jahr beträgt; 
- und seine Qualifikation mit der Tätigkeit in der Filiale bzw. Tochtergesellschaft zusammenhängt.

Der Mitarbeiter muss nach der o.g. VO der russischen Bundesregierung mindestens zwei der genannten Voraussetzungen erfüllen:
a) mindestens 4 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet, auf dem die ausländische Filiale bzw. Tochtergesellschaft in Russland tätig ist;
b) der nach Russland abgesandte Mitarbeiter verfügt über einen akademischen Titel, der auf Grund der internationalen Verträge in Russland anerkannt ist;

Hinweis:
Für die Anerkennung der ausländischen Qualifikationen in Russland ist der Expertenrat der Qualifikationskommission bei dem Ausbildungs- und Wissenschaftsministerium Russlands (Abkürzung: BAK) zuständig. Die Anträge sind über das nationale Informationszentrum in Moskau einzureichen. Die Anerkennung ist gebührenpflichtig.  

Gemäß der Anordnung der russischen Bundesregierung Nr. 812-p vom 21.05.2012 und Nr. 1503-p vom 11.08.2014 werden akademische Titel aus einer Reihe von deutschen Universitäten in einem vereinfachten Verfahren anerkannt.  

Völkerrechtliche Verträge zu diesem Thema:
Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vom 11.04.1997 (Deutschland und Russland sind Vertragsstaaten);
Übereinkommen über die Anerkennung von Studien, Diplomen und Graden im Hochschulbereich in den Staaten der europäischen Region vom 1979 (Deutschland und Russland sind Vertragsstaaten).
c) Arbeitszeugnis des Unternehmens über die Qualifikation und besondere Kenntnisse des Mitarbeiters;
d) Empfehlungsschreiben von der Berufs- oder Handelskammer, dessen Mitglied das Unternehmen oder der Mitarbeiter ist;
e) Auszeichnungen wie wissenschaftliche Publikationen, Zertifikaten, Patenten, Arbeitszeugnisse und Empfehlungsschreiben.

Alle ausländischen Urkunden müssen für Russland entsprechend „legalisiert“ werden. Sie müssen also mit einer Apostille versehen, übersetzt und von einem russischen Notar beglaubigt werden; dazu Informationen auf www.advokat-dorochov.de/übersetzung 

Aleksej Dorochov
Russischer Rechtsanwalt/Advokat