Für Gesellschafter einer russischen GmbH (OOO) werden die
Fristen für eine freiwillige Auflösung der GmbH begrenzt (Änderungsgesetz vom
28.12.16 ist am 1.09.17 in Kraft getreten)
Die neue Regelung sieht eine Frist von einem Jahr für die freiwillige
Auflösung vor. Die Gesellschafter oder ein Organ der Gesellschaft, das eine
Entscheidung über die Auflösung der Gesellschaft beschlossen hat, bestimmen
eine Auflösungsfrist in diesen Rahmen. Eine Verlängerung der Frist ist nur
gerichtlich möglich und nicht länger als für sechs Monate.
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