Freitag, 1. September 2017

Neue Fristen bei der freiwilligen Auflösung der GmbH in Russland

Für Gesellschafter einer russischen GmbH (OOO) werden die Fristen für eine freiwillige Auflösung der GmbH begrenzt (Änderungsgesetz vom 28.12.16 ist am 1.09.17 in Kraft getreten)


Die neue Regelung sieht eine Frist von einem Jahr für die freiwillige Auflösung vor. Die Gesellschafter oder ein Organ der Gesellschaft, das eine Entscheidung über die Auflösung der Gesellschaft beschlossen hat, bestimmen eine Auflösungsfrist in diesen Rahmen. Eine Verlängerung der Frist ist nur gerichtlich möglich und nicht länger als für sechs Monate. 

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