Eine Änderung von Art. 1350 ZGB Russlands ist geplant.
Es geht um die Fristen zur Anmeldung von Urheberrechten in
Russland. Der russische Gesetzgeber will danach die Frist, innerhalb derer ein
Urheber nach Offenlegung von Informationen über eine Erfindung ein Patent
anmelden kann, von sechs auf zwölf Monate verlängern.
Nach Ansicht des russischen Gesetzgebers erweitert die neue
Frist die Möglichkeiten zum Schutz der Rechte von Urhebern, die Informationen
über das Wesen der Erfindung, auch durch deren Ausstellung auf einer
Ausstellung, vor dem Anmeldetag eines Patents für eine Erfindung offengelegt
haben.
Aleksej Dorochov – Ihr Anwalt für Russland
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