Bis zum 1.01.2015 war es die
Staatliche Registerkammer des Justizministeriums Russlands für die
Zulassung/Akkreditierung der ausländischen juristischen Personen zuständig.
Mit der Änderung des
russischen Steuergesetzes vom 22.10.2014 beträgt jetzt die Zulassungsgebühr 120
000 Rubel für jede Filiale oder für jede Repräsentanz in Russland.
Die Repräsentanz/Vertretung
ist eine Form der Niederlassung einer juristischen Person (nicht nur ausländischer!),
die allerdings keine wirtschaftliche Tätigkeit in Russland ausüben darf. Die
Repräsentanz ist relativ kostengünstig und nicht verwaltungsaufwendig. Dir
Repräsentanz ist für ausländische Mittelständler, die ihr Produkt in Russland
präsentieren und somit den direkten Vertrieb organisieren wollen, sehr gut
geeignet.
Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
www.niederlassung-russland.de