Freitag, 1. September 2017

Neue Fristen bei der freiwilligen Auflösung der GmbH in Russland

Für Gesellschafter einer russischen GmbH (OOO) werden die Fristen für eine freiwillige Auflösung der GmbH begrenzt (Änderungsgesetz vom 28.12.16 ist am 1.09.17 in Kraft getreten)


Die neue Regelung sieht eine Frist von einem Jahr für die freiwillige Auflösung vor. Die Gesellschafter oder ein Organ der Gesellschaft, das eine Entscheidung über die Auflösung der Gesellschaft beschlossen hat, bestimmen eine Auflösungsfrist in diesen Rahmen. Eine Verlängerung der Frist ist nur gerichtlich möglich und nicht länger als für sechs Monate. 

Dienstag, 22. Dezember 2015

Backgroundcheck in Russland-Juristische Person


Besser Vorsicht als Nachsicht!

Wir überprüfen für Sie ein Unternehmen in Russland
vertraulich und  gründlich 


Folgende Informationen über: 

  • Rechtsform des Unternehmens 
  • Satzung
  • staatlich registriertes Anlagevermögen des Unternehmens (Immobilien, Autos usw.)
  • Handelsregisterauszug und laufende Änderungen 
  • Überprüfung der juristischen Adresse
  • Überprüfung der tatsächlichen Adresse
  • Zuständige Finanzbehörde für das Unternehmen 
  • Jahresabschlüsse und sonstige Bilanzen, die der Finanzbehörde erklärt wurden
  • Informationen über 
  • Gründer des Unternehmens 
  • alle Gesellschafter, Aktionäre  
  • Standort: Büros, Produktionsstätte, Grundstücke, Lagerhallen 
  • Bankkonten des Unternehmens
  • laufende und vergangene Betriebsprüfungen 
  • Genehmigungen und Lizenzen des Unternehmens 
  • Geschäftsführer des Unternehmens (Personaldaten, Familienverhältnisse und Geschäftsverbindungen)
  • Mitarbeiter in der Schlüsselpositionen 
  • Mitarbeiterzahl des Unternehmens 
  • Handelspartner, Lieferanten 
  • Business-Image des Unternehmens auf dem russischen Markt
    • gegenwärtige und vergangene Streitigkeiten mit Konkurrenz oder Geschäftspartner bzw. Lieferanten
    • ernsthafte Vertragsverletzungen bei der Erfüllung der Verträge 
    • laufende Gerichtsverfahren und Urteile gegen das Unternehmen in der ersten Instanz und Berufung
................

Mittwoch, 23. September 2015

Überprüfung der Personen in Russland



Ist Ihr Partner, Ihr Kunde aus Russland zuverlässig, „anständig“?! Wollen Sie mehr über ihn wissen?
!
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Lassen Sie sich unterrichten - diskret und gründlich!

Unsere Dienstleistungen:
Auskünfte aus den Registern;
Bonitätsprüfung;
Überprüfung der Adressen;
Gerichtsentscheidungen und Zwangsvollstreckungsverfahren;
laufende Gerichts- und Verwaltungsverfahren;
und noch mehr - wir sind sehr gründlich!  

http://www.advokat-dorochov.de/anwalt-russland/auskunft-aus-russland/


Bonitätsprüfung, russland, russische, auskunft aus russland, zwangsvollstreckung, gericht, überprüfung, zahlungsfähigkeit, insolvenz, solvenz  

Freitag, 8. Mai 2015

Arbeitserlaubnis in Russland für hochqualifizierte Mitarbeiter - Anforderungen an die Qualifikation


In der Verordnung Nr. 424 vom 30.04.2015 hat die Bundesregierung Russlands die Anforderungen an die Qualifikation eines nach Russland abgesandten ausländischen Mitarbeiters einer ausländischen Filiale oder Tochtergesellschaft bestimmt (hochqualifizierter Spezialist).  

Nach Art. 13.5 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 des russischen Ausländergesetzes wird einem ausländischen hochqualifizierten Spezialisten eine Arbeitserlaubnis erteilt, wenn  
- er mindestens ein Jahr bei dem Unternehmen beschäftigt ist;
- sein Gehalt in Russland voraussichtlich mindestens 2 Millionen Rubel (ca. 35 000 Euro; Stand Mai 2015) im Jahr beträgt; 
- und seine Qualifikation mit der Tätigkeit in der Filiale bzw. Tochtergesellschaft zusammenhängt.

Der Mitarbeiter muss nach der o.g. VO der russischen Bundesregierung mindestens zwei der genannten Voraussetzungen erfüllen:
a) mindestens 4 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet, auf dem die ausländische Filiale bzw. Tochtergesellschaft in Russland tätig ist;
b) der nach Russland abgesandte Mitarbeiter verfügt über einen akademischen Titel, der auf Grund der internationalen Verträge in Russland anerkannt ist;

Hinweis:
Für die Anerkennung der ausländischen Qualifikationen in Russland ist der Expertenrat der Qualifikationskommission bei dem Ausbildungs- und Wissenschaftsministerium Russlands (Abkürzung: BAK) zuständig. Die Anträge sind über das nationale Informationszentrum in Moskau einzureichen. Die Anerkennung ist gebührenpflichtig.  

Gemäß der Anordnung der russischen Bundesregierung Nr. 812-p vom 21.05.2012 und Nr. 1503-p vom 11.08.2014 werden akademische Titel aus einer Reihe von deutschen Universitäten in einem vereinfachten Verfahren anerkannt.  

Völkerrechtliche Verträge zu diesem Thema:
Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vom 11.04.1997 (Deutschland und Russland sind Vertragsstaaten);
Übereinkommen über die Anerkennung von Studien, Diplomen und Graden im Hochschulbereich in den Staaten der europäischen Region vom 1979 (Deutschland und Russland sind Vertragsstaaten).
c) Arbeitszeugnis des Unternehmens über die Qualifikation und besondere Kenntnisse des Mitarbeiters;
d) Empfehlungsschreiben von der Berufs- oder Handelskammer, dessen Mitglied das Unternehmen oder der Mitarbeiter ist;
e) Auszeichnungen wie wissenschaftliche Publikationen, Zertifikaten, Patenten, Arbeitszeugnisse und Empfehlungsschreiben.

Alle ausländischen Urkunden müssen für Russland entsprechend „legalisiert“ werden. Sie müssen also mit einer Apostille versehen, übersetzt und von einem russischen Notar beglaubigt werden; dazu Informationen auf www.advokat-dorochov.de/übersetzung 

Aleksej Dorochov
Russischer Rechtsanwalt/Advokat

Freitag, 17. April 2015

Handelsregister für ausländische Filialen und Repräsentanzen in Russland


Der Bundesfinanzdienst Russlands hat die Führung des Registers für ausländische Filialen und Repräsentanzen geregelt (Verordnung des russischen Bundefinanzdienstes vom 26.12.2014, in Kraft ab 02.02.2015). Der Bundesfinanzdienst Russlands ist ab 1. Januar 2015 für Akkreditierungen (Zulassungen) der ausländischen Filialen und Repräsentanzen in Russland sachlich zuständig.

Das Register enthält Informationen über die in Russland akkreditierten ausländischen Filialen und Repräsentanzen. Die Informationen sind auf der Internetseite des Bundesfinanzdienstes Russlands (www.nalog.ru) zum Teil frei zugänglich.

Der Registerauszug über ausländische Filiale oder Repräsentanz kann von jedermann beantragt werden, allerdings nur in dem Umfang, der im elektronischen Register veröffentlicht ist. Der Antrag kann in einfacher schriftlicher Form bei jeder Finanzbehörde in Russland unabhängig vom Standort oder Wohnsitz des Antragstellers gestellt werden. Die Bearbeitungsfrist beträgt höchstens fünf Werktage.

Rechtsgrundlagen für Zulassung der ausländischen Filialen und Repräsentanzen in Russland:
1. Geschäftsordnung des Bundesfinanzdienstes Russlands vom 30.09.204 mit der Änderung vom 16.12.2014 (VO der Bundesregierung Russlands vom 16.12.2014);
2. Verordnung des Bundesfinanzdienstes Russlands vom 22.12.2014 über die Zuständigkeit des Finanzamtes Moskau Nr. 47 zur Akkreditierung von ausländischen Filialen und Repräsentanzen;
3. Verordnung des Bundesfinanzdienstes Russlands vom 26.12.2014 über das Register für ausländische Filialen und Repräsentanzen.

Aleksej Dorochov
Advokat