Donnerstag, 22. Januar 2015

Ausländische Niederlassung in Russland - Gesetzesänderung



Nach der Bundesregierungsverordnung Russlands vom 16.12.2014 Nr. 1372 ist jetzt für die Zulassung/Akkreditierung der Filiale oder der Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in Russland der Bundessteuerdienst Russlands zuständig. Mit der Verordnung des Bundessteuerdienstes Russlands vom 22.12.2014 wird dafür die Überregionale Finanzbehörde Nr. 47 in Moskau ermächtigt. Nur diese Finanzbehörde ist somit für die Zulassungen der ausländischen Zweigniederlassungen, sei es für Standort in Wladiwostok oder sei es für Standort in Tjumen, zuständig.

 

Bis zum 1.01.2015 war es die Staatliche Registerkammer des Justizministeriums Russlands für die Zulassung/Akkreditierung der ausländischen juristischen Personen zuständig.

 

Mit der Änderung des russischen Steuergesetzes vom 22.10.2014 beträgt jetzt die Zulassungsgebühr 120 000 Rubel für jede Filiale oder für jede Repräsentanz in Russland.

 

Die Repräsentanz/Vertretung ist eine Form der Niederlassung einer juristischen Person (nicht nur ausländischer!), die allerdings keine wirtschaftliche Tätigkeit in Russland ausüben darf. Die Repräsentanz ist relativ kostengünstig und nicht verwaltungsaufwendig. Dir Repräsentanz ist für ausländische Mittelständler, die ihr Produkt in Russland präsentieren und somit den direkten Vertrieb organisieren wollen, sehr gut geeignet.

 

Aleksej Dorochov

Russischer Advokat

www.niederlassung-russland.de

 

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