Wir wollen in Russland präsent sein
und neue Kunden gewinnen? Wir wollen
unsere Produkte in Russland direkt vermarkten? Wir wollen in Russland einen
Standort aufbauen?
Mit diesen
Fragen beginnt die Überlegung „Wie?“
Eine der
passenden Antworten auf diese Frage heißt „Gründung
einer GmbH in Russland mit Stammkapital von nur 130 Euro“.
Diese
Gesellschaftsform ist sowie für natürliche als auch für juristische Personen
als Gesellschafter geeignet. Ein-Mann-GmbH ist auch erlaubt.
Drei Schritte zu einer GmbH in Russland
1.
Auswahl des Standortes
Grundsätzlich ist jeder Standort in Russland für ausländische
Unternehmen offen; Ausnahmen sind so genannte Sperrgebiete, die militärisch
oder, wie es im Gesetz genannt wird, „strategisch“ von Bedeutung sind.
Sachlich kann die Gesellschaft zu jedem gesetzlich
zulässigen Zweck errichtet werden; Ausnahmen sind in solchen Wirtschaftszweigen
zu finden, die „strategisch“ für den Staat bedeutend sind oder auch dem Schutz
der einheimischen Unternehmen dienen, so wie im Banken - und
Versicherungssektor, es sei denn durch internationale Übereinkommen ist etwas
anders geregelt (z.B. GUS-Staaten-Verträge).
2.
Vorbereitung der Unterlagen
Welche Unterlagen für die GmbH-Gründung erforderlich
sind, ist im Registrierungsgesetz geregelt.
·
Antrag;
Für den Antrag ist ein bestimmtes Formular vorgesehen
und er ist notariell zu beurkunden, wenn er nicht persönlich gestellt wird.
·
Gründungsbeschluss
(Vertrag oder Protokoll bei Ein-Mann-GmbH);
·
Satzung der GmbH;
·
Handelsregisterauszug des ausländischen
Gesellschafters (juristischer Person).
Die Aufzählung der
Unterlagen ist abschließen. Es kommt vor, dass die Registrierungsbehörden
zusätzliche Unterlagen für die Gründung der Gesellschaft fordert, z.B. Vorlage
des Mietvertrages, obwohl das Gesetzt nur die Angaben über den Sitz der
Gesellschaft vorschreibt (Entscheidung des Obersten Wirtschaftsgerichtes des
Bezirkes Moskau vom 12.07.2010 Nr. КА-А40/7310-10). Die Rechtsprechung lässt es jedoch die weitere Auslegung
des Gesetzes nicht zu.
Alle Unterlagen müssen auf Russisch verfasst bzw. in Russisch übersetzt werden. Der Name/die Firma der GmbH darf nur in Kyrillisch geschrieben werden.
Alle Unterlagen müssen auf Russisch verfasst bzw. in Russisch übersetzt werden. Der Name/die Firma der GmbH darf nur in Kyrillisch geschrieben werden.
3.
Einreichen der Unterlagen
·
Persönlich
·
Per Post
·
Elektronisch
Zuständig für die Registrierung der Gesellschaften
sind örtliche Finanzämter.
Bearbeitungszeit beträgt fünf Arbeitstage.
Die GmbH ist fertig!
Alekssej Dorochov
Russischer Advokat
www.advokat-dorochov.de/russisches-recht/handels-und-gesellschaftsrecht
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