Die russische Regierung plant, die Regeln für die Anwendung des Vorkaufsrechts der GmbH-Gesellschafter zum Erwerb von Anteilen am Stammkapital der russischen GmbH zu vereinfachen.
Dem Entwurf zufolge darf die Bestimmung über das Vorkaufsrecht
von Gesellschafter zum Erwerb von Anteilen anderer Gesellschafter nicht
angewendet werden. Dazu müssen mit Zustimmung aller Beteiligten entsprechende
Änderungen an der Satzung des Unternehmens vorgenommen werden.
Nach Ansicht des russischen Gesetzgebers wird Flexibilität bei der Verwaltung
des russischen Unternehmens bieten und auch zur Individualisierung der rechtlichen
Regelung der Unternehmensbeziehungen auf der Grundlage der spezifischen
Bedürfnisse ihrer Gesellschafter beitragen.
Aleksej Dorochov - Ihr Anwalt für russisches Gesellschaftsrecht
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