Irrtümlich wird heutzutage angenommen, dass die ausländische Unternehmen in Russland keine Tätigkeit ausüben können/dürfen.
Fehlschlag!
Es gibt keine Hindernisse für die Ausübung der
unternehmerischen Tätigkeit von ausländischen Unternehme in Russland seitens Russland! Insbesondere seit dem
Jahr 2022 gibt es keine Gesetzesänderungen die ausländische Unternehmen in
Russland benachteiligen.
Seitens Russlands sind die Türen für ausländische Unternehmen für das Geschäftemachen in Russland offen.
Die Kanzlei für russisches Recht – Advokat Aleksej Dorochov mit Sitz in Neu-Ulm und Moskau unterstützt Privatpersonen sowie klein- und mittelständische Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in Russland
Aleksej Dorochov - Ihr Anwalt für Russland