Mittwoch, 12. März 2025

„Goldenes Visum“ für ausländische Investoren in Russland - Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Russland gegen Investitionen in Immobilien und juristische Personen

Das russische Gesetz über die vereinfachte Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis durch Ausländer gegen Investitionen in Russland gilt für ausländische Staatsbürger sowie deren Familienangehörige (Ehepartner, Kinder, Ehegatten der Kinder, Eltern, Ehegatten der Eltern, Großeltern, Enkelkinder) und umgeht die Phase der Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, wenn sie in Russland Investitionen tätigen. Normalerweise dauert die Erlangung einer russischen Aufenthaltserlaubnis eineinhalb Jahre, mit dem „Goldenen Visum“ können Sie den Prozess jedoch auf sechs Monate verkürzen.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis können Sie sich frei im Land bewegen, Russland frei verlassen und zurückkehren sowie soziale Dienste in Anspruch nehmen. Der Status ist unbefristet, bedarf jedoch einer jährlichen Bestätigung.

Bei der Beantragung eines „Goldenen Visums“ für Russland müssen Sie eine Reihe gesetzlich festgelegter Kriterien erfüllen:

·        Kauf von Immobilien in Russland für beliebige Zwecke in der Bauphase oder innerhalb von zwei Jahren nach der Inbetriebnahme mit einem Gesamtkatasterwert (Grundbuchwert) von 25 Millionen Rubel. (in Moskau - ab 50 Millionen Rubel, im Fernen Osten - ab 20 Millionen Rubel). Die Immobilie muss frei von Belastungen sein, die Eigentumsdauer durch Ausländer beträgt ein Jahr ununterbrochen vor der Antragstellung. 

     Hinweis zur Preis der Immobilien in Moskau: Eine neugebaute 3 Zimmer-Wohnung in Umgebung von Moskau kostet ca. 20 - 25 Millionen Rubel.

·        Gründung einer juristischen Person, z.B. eine russische GmbH (OOO), die mindestens zwei Jahre in Russland tätig sein und jährlich Steuern und Gebühren in Höhe von 4 Millionen Rubel zahlen muss.

·        Investition innerhalb von drei Jahren vor Einreichung eines Antrags auf eine Aufenthaltserlaubnis in Russland von mindestens 15 Millionen Rubel. In gesellschaftlich bedeutsame regionale Projekte oder Investitionen von 30 Millionen Rubel, an ein bestehendes russisches Unternehmen (es muss seit mindestens drei Jahren tätig sein und im Jahr vor der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis Steuern und Abgaben in Höhe von mindestens 6 Millionen Rubel gezahlt haben).

Aleksej Dorochov - Ihr Anwalt für Russland

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